Archiv | 20. März 2012

Hmm…

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,822563,00.html

Tjaaa… öffentlicher Dienst… und was ist mit mir?
Ich habe eine Urlaubsrichtlinie in der freien Wirtschaft, die genau das macht, was der öffentliche Dienst nicht mehr tun darf… Urlaubsstaffelung nach Alter und Betriebszugehörigkeit.
Dürfen die das nun auch nicht mehr? Bekomme ich jetzt den Urlaub eines 40jährigen mit 10jähriger Betriebszugehörigkeit (will sagen: 30 statt 27 Tagen)?
Muss ich das etwa einklagen?
Sollte ich vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

… und wer gibt mir die Antworten auf meine Fragen?
Die Personalabteilung? Oder doch lieber mein Anwalt?

Und bekommt man eigentlich Arbeitslosengeld, wenn man gekündigt wurde, weil man.. äh.. querulant war?
Ich mein, man könnte dann auch nochmal klagen, wenn man schonmal dabei ist, auf Wiedereinstellung..