Hmm…

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,822563,00.html

Tjaaa… öffentlicher Dienst… und was ist mit mir?
Ich habe eine Urlaubsrichtlinie in der freien Wirtschaft, die genau das macht, was der öffentliche Dienst nicht mehr tun darf… Urlaubsstaffelung nach Alter und Betriebszugehörigkeit.
Dürfen die das nun auch nicht mehr? Bekomme ich jetzt den Urlaub eines 40jährigen mit 10jähriger Betriebszugehörigkeit (will sagen: 30 statt 27 Tagen)?
Muss ich das etwa einklagen?
Sollte ich vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

… und wer gibt mir die Antworten auf meine Fragen?
Die Personalabteilung? Oder doch lieber mein Anwalt?

Und bekommt man eigentlich Arbeitslosengeld, wenn man gekündigt wurde, weil man.. äh.. querulant war?
Ich mein, man könnte dann auch nochmal klagen, wenn man schonmal dabei ist, auf Wiedereinstellung..

4 Gedanken zu „Hmm…

  1. Viel Spaß beim Klagen.
    Ich freu mich, jetzt ist der Mann 3 Tage dies Jahr länger zu Hause und kann hier arbeiten.
    Ich hatte in der freien Wirtschaft von Anfang an 30 Tage Urlaub. Keine Altersstaffelung. Kein Nichts. Sogar noch Sonderurlaubstage, die mittlerweile auch alle gestrichen wurden. Da ist der Öffentl. Dienst übrigens relativ knippig und verdienen tut man i. d. R. in der Wirtschaft wesentlich mehr.

  2. Dafür können sich die Beschäftigten des ÖD wohl eine Gehaltserhöhung abschminken angesichts dieser Tatsache der Anhebung der Urlaubstage, wobei diese auch erstmal nur für Bund und Kommunen, aber nicht für Landesbeschäftigte gilt (warum auch immer da auch stets Unterschiede gemacht werden, ist mir ein Rätsel).

    • Naja, mit den gehältern mag ja alles richtig sein… aber das hier ist ja was grundlegendes.. eine Gruppe Menschen (älter, längere BEtriebszugehörigkeit) wird einer anderen Gruppe (jung, kurz dabei) gegenüber bevorteilt. Nur weil die Leute in der freien Wirtschaft mutmaßlich mehr verdienen (können – definitiv Konjunktiv!), heißt es ja nicht, dass es deswegen gerechtfertigt ist, die Ungleichbehandlung da zuzulassen.

  3. Das Gute an der freien Wirtschaft ist, dass man sich seinen Arbeitgeber aussuchen kann. Wenn man dann noch in ein Bundesland zieht, das mehr Feiertage bietet als Hamburg (das dürfte fast jedes andere sein) – dann hat man so wie ich damals schlagartig ne Woche mehr frei als zuvor. Und 1/3 mehr Gehalt 😉

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