Meine Nachbarn haben so etwas wie Geschmack.
Das hätte ich nach der After-Work-Party von neulich gar nicht erwartet… heute läuft hier seit gut zwei Stunden klassische Musik. Laut zwar, aber entspannend.
Hmm.
Archiv | 20. Februar 2012
Ja hoppla, wo kommst du denn her?
Ha! Wir haben doch noch den ersten Überraschungszahn bekommen. Wobei Überraschung ist nicht richtig. Annika hatte Zahnungsschmerzen. Letzte Woche. Am Donnerstag war dann plötzlich alles wieder „normal“ und ich machte mich auf die Suche nach dem Durchbruch, fand aber nichts. Ich hatte schon aufgegeben und die Schmerzen auf den Schneidezahn von vor 2 Wochen geschoben – der wächst noch ordentlich.
Aber heute sah ich ihn aufblitzen! Ein Backenzahn.
er ist zwar erst mit einer Spitze raus, aber immerhin.
Wir haben den ersten Backenzahn.
Metzelei der ToDo-Liste
Hah, jetzt gehts los. Glaube ich. Heute ungefähr 5 von gefühlten 25 Punkten der internen ToDo-Liste sind schon abgehakt…
- Krankenkasse1 angerufen. Ging da um die Klärung eines Rettungswagens, bzw. den Grund, warum der seinerzeit angefordert wurde.
- Krankenkasse2 angerufen. Bestätigung angefordert.
- Kopien gemacht. Für die nächste Ladung Steuererklärungen. Ich fürchte langsam, wir schaffen es wirklich, bis April/Mai auf Stand 2012 zu sein. *schauder*
- Shopping. Lebensmittel und so. Leergut wegbringen. Heja!
- Elternzeitverlängerung inklusive Antrag auf Teilzeit abgeschickt. Zwischenzeugnis angefordert. Jetzt ganz neu im Hause Knoetchen: Nägel mit Köpfen.
Das ist doch schonmal eine nette Vorlage für den Rest der Woche.
Naturgesetze
§1 Das Kind schläft nicht, wenn DU den Schlaf bräuchtest.
§2 Das Kind schläft selbstverständlich auch nicht, wenn DU willst, dass es schläft, weil du irgendwas wichtiges erledigen musst.
§3 Wenn ihr unterwegs seid, schläft das Kind erst ein, wenn ihr zehn bis zwanzig Meter vor der Haustür (alternativ: Ziel) seid.
§3.1 Früheres Losgehen hilft nicht. Das Kind schläft dann einfach früher.
§3.2 Späteres Losgehen hilft nicht. Das Kind schläft dann einfach später.
§4 Im Auto schläft das Kind umso schneller ein, je kürzer die Fahrzeit ist.
§5 Müdigkeitsanzeichen, wie Gähnen, Augenreiben, etc. sind vor 11 Uhr vernachlässigbar. Das Kind ist zwar müde, wird aber keinesfalls vor 12 Uhr schlafen.
§6 Die Einschlafgeschwindigkeit sinkt im Laufe des Abends. Unabhängig von den in §5 erwähnten Müdigkeitsanzeichen. Deren Auftreten erhöht lediglich das Quak-Risiko.