Naturgesetze

§1 Das Kind schläft nicht, wenn DU den Schlaf bräuchtest.

§2 Das Kind schläft selbstverständlich auch nicht, wenn DU willst, dass es schläft, weil du irgendwas wichtiges erledigen musst.

§3 Wenn ihr unterwegs seid, schläft das Kind erst ein, wenn ihr zehn bis zwanzig Meter vor der Haustür (alternativ: Ziel) seid.

§3.1 Früheres Losgehen hilft nicht. Das Kind schläft dann einfach früher.
§3.2 Späteres Losgehen hilft nicht. Das Kind schläft dann einfach später.

§4 Im Auto schläft das Kind umso schneller ein, je kürzer die Fahrzeit ist.

§5 Müdigkeitsanzeichen, wie Gähnen, Augenreiben, etc. sind vor 11 Uhr vernachlässigbar. Das Kind ist zwar müde, wird aber keinesfalls vor 12 Uhr schlafen.

§6 Die Einschlafgeschwindigkeit sinkt im Laufe des Abends. Unabhängig von den in §5 erwähnten Müdigkeitsanzeichen. Deren Auftreten erhöht lediglich das Quak-Risiko.

Dieser Beitrag wurde am 20. Februar 2012, in Kinderleben veröffentlicht und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.